Vertragsbedingungen (AGB)
Terms of contract for bookings as PDF in english for download.
Vertragsbedingungen der Ferienhausagentur Sander Touristik GmbH
Sehr geehrte Kunden,
Die Firma Sander Touristik GmbH, Overbergstraße 2, 48145 Münster, nachstehend "ST" abgekürzt, bietet Ihnen auf
ihrem Internetportal ausgesuchte Ferienwohnungen und Ferienhäuser an, die von uns selbst geprüft wurden. Zu
einem Gelingen ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei,
die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen. Diese Bestimmungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Kunden und ST vereinbarten Vertrages. Bitte lesen Sie diese
Vorschriften deshalb genau durch. Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir nachfolgend für alle von uns
angebotenen Ferienwohnung oder Ferienhäuser einheitlich dem Begriff " Ferienobjekt".
Wir weisen Sie darauf hin, dass am 01.07.2018 ein neues Reiserecht in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber hat die
Entscheidung getroffen, dass auf Vertragsverhältnisse zwischen Ferienhausanbietern und ihren Kunden die
Regelungen des Reiserechts keine Anwendung mehr finden.
1. Vertragsabschluss
1.1 Für sämtliche Buchungsarten gilt folgendes:
a) Grundlage des Vertragsangebots des Kunden an ST sind die Beschreibung des Ferienobjekts, die
Ortsbeschreibung und alle ergänzenden von ST bereitgestellten Informationen zum Ferienobjekt und zum
Land, soweit diese dem Kunden vor der Buchung vorliegen und diese Vertragsbedingungen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Personen, für die er die Buchung mitvornimmt, wie für
seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von ST vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues
Angebot durch ST, an das wir für die Dauer von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit ST bezüglich des
neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist ST die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Zahlung des Preises oder die Inanspruchnahme der
Vertragsleistung erklärt.
d) Die Eigentümer der Ferienobjekte und Vermittler, insbesondere auch Betreiber von
Internetvermittlungsportalen, sind von ST nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu
machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
von ST hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen.
e) Angaben in Gastgeberverzeichnissen der Ferienorte, Hausprospekten, anderen Katalogen oder
Verzeichnissen, die nicht von ST herausgegeben werden, sind für ST und die Leistungspflicht von ST nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der
Leistungspflicht von ST gemacht wurden. Entsprechendes gilt für Angaben in Internetportalen, soweit diese
nicht selbst von ST veranlasst wurden oder deren Einflussnahme oder Kontrolle nicht unterliegen.
f) ST weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von
Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken ein
Widerrufsrecht nicht besteht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum
vorsieht. Demnach besteht auch bei Verträgen mit ST über Ferienobjekte kein Widerrufsrecht, sondern
lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt für den
Vertragsschluss:
a) Die Buchung des Kunden ist sein verbindlicher Antrag auf Abschluss des Vertrages mit ST.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch ST zustande.
c) Eine Buchungsbestätigung kann auch formlos erfolgen, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische
Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Für diesen Fall übermittelt ST eine schriftliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden. Mündliche oder telefonische Buchungen des
Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch
dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.
1.3 Für Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert (siehe
Buchungsinformationen). Ihm steht zur Änderung seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen
des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
b) Mit Betätigung des Buttons, bzw. der Schaltfläche, "zahlungspflichtig buchen“ oder mit einer ähnlichen
Formulierung bietet der Kunde ST den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der
Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
c) Die Übermittlung der Vertragsanmeldung durch Betätigung des o.g. Buttons begründet keinen Anspruch des
Reisenden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. ST bleibt frei
in der Entscheidung das Vertragsangebot anzunehmen oder nicht.
d) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung von ST beim Kunden zu Stande.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Die
Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Zusätzlich sind im Falle des Abschlusses von Versicherungen (z.
B. Reiserücktrittsversicherung) etwaige Versicherungsprämien in voller Höhe fällig.
2.2. Die Restzahlung muss – ohne weitere Aufforderung – spätestens 30 Tage vor Belegungsbeginn gezahlt
sein. Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 30Tage
liegen – ist der Preis in voller Höhe sofort zu zahlen.
2.3 Soweit ST zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und zum Zeitpunkt der
Fälligkeit der Anzahlung bzw. der Restzahlung kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltung- oder
Aufrechnungsrecht des Kunden besteht, gilt:
a) Geht der vollständige Anzahlungsbetrag oder Restbetrag nicht innerhalb der vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist ST berechtigt, nach Mahnung unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom
Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 5 zu belasten.
b) Sofern der Kunde die Zahlung des Gesamtpreises nicht vollständig erbracht hat, besteht kein Anspruch auf
Bezug des Ferienobjekts, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der
Buchungsunterlagen.
2.4 Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5 € an ST zu erstatten. Der
Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei
Kunden, die keine Verbraucher sind, kann ST stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend
machen.
2.5 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer
Forderung von ST aufrechnen oder verrechnen.
3. Kaution
3.1 ST selbst erhebt keine Kautionen. Soweit Kautionen zu leisten sind, wird ein Kautionsverhältnis
ausschließlich zwischen dem Kunden mit dem Eigentümer des Feriendomizils begründet.
3.2. Soweit der Eigentümer eine Kaution fordert ist dies in der Beschreibung des Feriendomizils und der
Buchungsbestätigung vermerkt. Soweit angegeben ist, dass die Kautionszahlung an ST zu leisten ist, hat ST
ausschließlich die Stellung eines Inkassobevollmächtigten des Eigentümers.
3.3. Die Kaution ist grundsätzlich in bar zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung per Scheck ist generell nicht
möglich, per Kreditkarte nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.
3.4. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der
verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum Schadensersatz bei
Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter
Endreinigung. Der Eigentümer, bzw. dessen Beauftragter ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der
Kaution vorzunehmen.
3.5. Soweit vom Eigentümer, bzw. seinen Beauftragten keine Verrechnung mit der Kaution wegen Ansprüchen
gemäß Ziffer 3.4 vorgenommen wird, erfolgt die Rückzahlung bis spätestens 14 Tage nach Belegungsende.
Ansonsten erfolgt die Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung ebenfalls spätestens 14 Tage nach
Belegungsende.
4. Leistungspflichten von ST und Leistungsänderungen
4.1. Die von ST geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Ferienobjekts in
dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen
Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen auf den Internetseiten,
bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden
bei Vertragsabschluss vorlagen.
4.2. Von der Leistungspflicht von ST nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens ST
Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die
nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere
die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
4.3. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Ausstattungsmerkmale des Ferienobjekts von dem vertraglich
Vereinbarten, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und
von ST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Ferienobjekts nicht beeinträchtigen.
4.4. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Ferienobjekts sind
grundsätzlich zulässig.
4.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
4.6. ST ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich
geschuldeten Leistung.
4.7. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des
Ferienobjekts, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Buchung eines
mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn ST in der Lage ist, ein solche solches ohne
Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach
der Erklärung von ST über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise), Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ST zu
erklären. Dem Kunden wird aus Beweissicherungsgründen empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften
Datenträger (vgl. § 126b BGB) zu erklären. Die Kündigung des Kunden wird wirksam an dem Tag, an dem
sie ST zugeht.
5.2. Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert ST den Anspruch
auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann ST, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die
Durchführung des Vertrags erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschädigung für ihre
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Objektpreis verlangen.
5.3. ST hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Objektpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung
und die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt. Die Entschädigung
wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bei einem Rücktritt bis 50 Tage vor Belegungsbeginn € 50,-
b) Bei einem Rücktritt vom 49. Tag bis 29 Tage vor Belegungsbeginn 25% des Gesamtpreises
c) Vom 28. Tag bis 15 Tage vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
d) Bei einem Rücktritt vom 14. Bis 1 Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises
e) Bei einem Rücktritt ab am Anreisetag und bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises.
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ST nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
5.5. ST behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern,
soweit ST nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. Macht ST einen solchen Anspruch geltend, so ist ST verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für die Buchung sowie einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des
Ferienziels, des Ferienobjekts, der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht
nicht. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung dennoch vorgenommen, kann ST bis zu den bei den
Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro
Kunden erheben.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 5. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger
Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teile davon, die ihm vertragssgemäß angeboten
wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten
Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder
aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. ST wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Mängelanzeige während des Aufenthalts
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von ST anzuzeigen und
Abhilfe zu verlangen.
8.2 Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von ST wird der Kunde
spätestens mit Übersendung der Buchungsunterlagen informiert.
8.3 Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde
verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber ST unter der nachstehend angegebenen Anschrift
anzuzeigen.
9. Besondere Pflichten des Kunden und seiner Mitreisenden: Belegung des Ferienobjekts; Besuche
dritter Personen; Übernahmeprotokoll; pflegliche Behandlung des Ferienobjekts; Anzeige von
Schäden; Reinigung; Mitnahme von Haustieren
9.1. Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer
Überbelegung ist ST, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche
angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen
haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
9.2. Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen angegebenen
wurden und die einen Zeitraum von 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung
einschließen, sind dem Beauftragten von ST ungefragt und unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt eine solche
Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die
Regelung in Ziffer 9.1 entsprechend.
9.3. Auf Verlangen von ST, bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug des Ferienobjekts eine Besichtigung und
Kontrolle des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in
einem Protokoll fest zu halten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die
im Rahmen einer solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht gerügt wurden.
9.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und ST, dem
Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von ST alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit
schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als
störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält.
9.5. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Ferienobjekts gilt, dass eine
unterlassene Anzeige seiner Nachweispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise festgestellte
Schäden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind.
9.6. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
9.7. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und
seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekts ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt worden genau zu beachten.
Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts,
insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen,
Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder
Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte
Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
9.8. Die Nutzung des WLANs in den Ferienwohnungen erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
Der hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt und auf eigene Gefahr und Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
9.9. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz
und zur Wasserversorgung zu beachten.
9.10. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen
Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthalten Endreinigung enthält nicht das Reinigen des
Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der
Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-
Reinigung, so wird von den Beauftragten von ST die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu
entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in
Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten
des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von ST bezahlt werden und können mit einer
geleisteten Kaution verrechnet werden.
9.11. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von ST mitgebracht werden. Art und Größe sind
wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterlassene oder unwahre Angaben können eine
fristlose Kündigung des Vertrages durch ST rechtfertigen.
10. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
10.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr, bzw. zu dem in den Buchungsunterlagen genannten
Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
10.2. ST teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei
verspäteter Ankunft besteht nicht.
10.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall der in den Buchungsunterlagen genannten Stelle anzuzeigen,
insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren
Übergabe bereit ist.
10.4. Übernachtungskosten des Kunden und seiner Mitreisenden aufgrund verspäteter Ankunft gehen allein zu seinen
Lasten.
10.5. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist das Objekt am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen und
im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.
11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
11.1. ST oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer,
können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die
Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von ST, deren Beauftragten oder des
Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
11.2. Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine
Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der
Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich
beschädigt wird.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von ST für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis
beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
oder ST für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines der
Leistungsträger von ST verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach
internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der
Beschränkung unberührt.
12.2. ST haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Objektbeschreibung und der
Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden
erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von ST sind. ST haftet jedoch wenn und insoweit für einen
Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ST
ursächlich geworden ist.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. ST wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche
Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen
Lasten. Dies gilt nicht, wenn ST nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14. Hinweis zu Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung / Schlichtung
14.1. ST ist im Falle von Beanstandungen, die ihr nach dem Aufenthaltsende übermittelt werden um eine zügige
und kulante Erledigung bemüht. Aufgrund entsprechender gesetzlicher Verpflichtung wird jedoch darauf
hingewiesen, dass ST an keiner Einrichtung oder Institutionen zur außergerichtlichen Streitbeilegung bzw.
Schlichtung beteiligt ist.
14.2. Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Beachten Sie jedoch bitte unbedingt, dass die
Kontaktierung dieser Plattform die Pflicht zur fristwahrenden Geltendmachung eventueller Ansprüche nicht
genügt.
15. Datenschutz / Nutzung unverschlüsselte E-Mail
15.1 Wir weisen Sie auf unsere Datenschutzerklärung unter:
https://www.sander-touristik.de/specials/sicherheit#datenschutz
hin.
15.2 Die Sicherheit von Übermittlungen von E-Mail kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte
Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet
oder unvollständig ankommen, oder Viren enthalten. ST übernimmt daher keine Gewähr für Irrtürmer oder
Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung via E-Mail zurückzuführen
sind. Sofern Sie uns Ihre E-Mail überlassen, bzw. selbst unverschlüsselte Mails zu senden, gehen wir von
einer eigenverantwortlichen Wahl aus die oben genannten Risiken einzugehen.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ST findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Für Klagen von ST gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ST vereinbart.
16.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU bzw. der Schweiz, dem der Kunde angehört, für den
Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
Stand. 09.06.2022
Vertragspartner ist:
Firma Sander Touristik GmbH
Geschäftsführer Manfred Sander
Handelsregister: Amtsgericht Münster HRB 13543
Straße: Overbergstraße 2
PLZ / Ort: 48145 Münster
Telefon: 0251 - 131390
Telefax: 0251 - 1313950
E-Mail: info@sander-touristik.de