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Ferienwohnungen auf Rügen, Ferienhäuser Rügen
Ferienwohnungen und Ferienhäuser auf

Vertragsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen für Buchungen als PDF zum Download.

 

Sehr geehrte Kunden, die Firma Sander Touristik GmbH, Overbergstr. 2, 48145 Münster, nachstehend „ST" abgekürzt, bietet Ihnen auf ihrem Internetportal ausgesuchte Ferienwohnungen und Ferienhäuser an, die von uns selbst geprüft wurden. Zu einem Gelingen Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen. Diese Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Kunden und ST – nachfolgend „ST" abgekürzt - zu Stande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Vorschriften deshalb genau durch. Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir nachfolgend für alle von uns angebotenen Ferienwohnungen oder Ferienhäuser einheitlich den Begriff "Ferienobjekt".

1. Rechtsgrundlagen und Stellung von ST
1.1. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt ST das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ST dem Pauschalreiserecht der §§ 651a – m Bürgerliches Gesetzbuch in entsprechender Anwendung.
1.2. Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ST in erster Linie diese Vertragsbestimmungen.
1.3. Soweit ST Flüge oder Mietwagen zur Buchung anbietet, ist ST ausschließlich Vermittler dieser Leistungen, es sei denn, dass nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB der Anschein erweckt wird, dass ST vertraglich vorgesehene Leistungen als eigene Leistungen erbringt.

2. Abschluss des Vertrages
2.1. Mit der Buchung bietet der Kunde ST den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind diese Vertragsbestimmungen, die Beschreibung des Ferienobjekts, die Ortsbeschreibung, die „Allgemeine Leistungsbeschreibung" unter dem Link und alle ergänzenden Informationen zum Ferienobjekt und zum Land. soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2. Die Eigentümer der Ferienobjekte sind von ST nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von ST hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen.
2.3. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt ST den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.4. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von ST zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ST dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist ST nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Belegungsbeginn erfolgt.

3. Bezahlung
3.1. Nach Vertragsabschluss und gegen vorherige Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Belegungsbeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.
3.2. Soweit ST zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjekts, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
3.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist ST berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. dieser Bedingungen zu belasten.

4. Kaution
4.1. ST selbst erhebt keine Kaution. Soweit einzelne Eigentümer eine Kaution fordern, ist dies in der Objektbeschreibung angegeben und in der Buchungsbestätigung bezeichnet.
4.2. Eine danach vereinbarte Kaution ist ausschließlich an den Eigentümer vor Ort in EURO bar zu bezahlen.
4.3. Ein Kautionsverhältnis mit ST wird nicht begründet. Etwaige Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution richten sich demnach ausschließlich gegen den Eigentümer.
4.4. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.

5. Leistungspflichten von ST und Leistungsänderungen
5.1. Die von ST geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen auf den Internetseiten, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluss vorlagen.
5.2. Von der Leistungspflicht von ST nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens ST Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
5.3. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Ausstattungsmerkmale des Ferienobjekts von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Ferienobjekts nicht beeinträchtigen.
5.4. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Ferienobjekts sind grundsätzlich zulässig.
5.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.6. ST ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
5.7. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn ST in der Lage ist, ein solche solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von ST über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) /Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ST unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert ST den Anspruch auf den Preis. Stattdessen kann ST, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Objektpreis verlangen.
6.3. ST hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Objektpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bei einem Rücktritt bis 91 Tage vor Belegungsbeginn € 50,-
b) Bei einem Rücktritt vom 90. Tag bis 61 Tage vor Belegungsbeginn 25% des Gesamtpreises
c) Vom 60. Tag 35. Tage vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
d) Bei einem Rücktritt vom 34. bis zum 1. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises
e) Bei einem Rücktritt ab am Anreisetag und bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises.

6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ST nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Scha- den entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6.5. ST behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist ST verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung des Ferienobjekts konkret zu beziffern und zu belegen.

7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, des Ferienobjekts, der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann ST bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. ST wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentü- mer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entge- genstehen.

9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden
9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit ST wie folgt konkretisiert:
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von ST anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von ST wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber ST unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
9.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.3. Beauftragte von ST und Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt und von ST nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen ST anzuerkennen.
9.4. Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, ST erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ST oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ST oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10. Besondere Obliegenheiten des Kunden
10.1. Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist ST, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
10.2. Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind dem Beauftragten von ST anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besu- che objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in Ziffer 11.1 entsprechend.
10.3. Auf Verlangen von ST, bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug des Ferienobjekts eine Besichtigung und Kontrolle des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenen- falls in einem Protokoll fest zu halten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht gerügt wurden.
10.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und ST, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von ST alle Schäden und Mängel während der Bele- gungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält.
10.5. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Ferienobjekts gilt, dass eine unterlassene Anzeige seiner Nach- weispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind.
10.6. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.7. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekts ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt worden genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzu- nehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
10.8. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.
10.9. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthalten End-Reinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von ST die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von ST bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.
10.10. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von ST mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch ST rechtfertigen.

11. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
11.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag um 15:00 Uhr, bzw. zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
11.2. ST teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
11.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall geltenden Reiseunterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.
11.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
11.5. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist das Objekt am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.

12. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
12.1. ST oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von ST, deren Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
12.2. Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.
12.3. Kündigt ST in diesen Fällen, so behält ST den Anspruch auf den Gesamtpreis; ST muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ST aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

13. Beschränkung der Haftung
13.1. Die vertragliche Haftung von ST für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ST für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2. Die deliktische Haftung von ST für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis des Ferienobjekts für die vereinbarte Aufenthaltsdauer beschränkt.
13.3. ST haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von ST sind. ST haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ST ursächlich geworden ist.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber ST unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.2. Vertragliche Ansprüche des Kunden, soweit sie nicht auf Körperschäden beruhen, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung des Ferienobjekts nach dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und ST Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder ST die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. ST wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, für die ST ihre Ferienobjekte anbietet, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Belegungsbeginn unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ST schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ST findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen ST im Ausland für die Haftung von ST dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann ST nur an deren Sitz verklagen.
16.4. Für Klagen von ST gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ST vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und ST anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
RA Noll, Stuttgart, 2004 - 2007
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Vertragspartner ist:
Firma: Sander Touristik GmbH
Geschäftsführer: Manfred Sander
Handelsregister: Amtsgericht Münster HRB 10835
Straße: Overbergstr. 2
PLZ / Ort: 48145 Münster
Telefon: 0251 / 13 13 90
Telefax: 13 13 950

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