Vertragsbedingungen (AGB)
Vertragsbedingungen für Buchungen als PDF zum Download.
Sehr geehrte Kunden, die Firma Sander Touristik GmbH, Overbergstr. 2, 48145 Münster, nachstehend „ST" abgekürzt, bietet Ihnen auf ihrem Internetportal ausgesuchte Ferienwohnungen und Ferienhäuser an, die von uns selbst geprüft wurden. Zu einem Gelingen Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen. Diese Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Kunden und ST – nachfolgend „ST" abgekürzt - zu Stande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Vorschriften deshalb genau durch. Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir nachfolgend für alle von uns angebotenen Ferienwohnungen oder Ferienhäuser einheitlich den Begriff "Ferienobjekt".
1. Rechtsgrundlagen und Stellung von ST
1.1. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt
ST das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ST dem
Pauschalreiserecht der §§ 651a – m Bürgerliches Gesetzbuch in
entsprechender Anwendung.
1.2. Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht
vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und ST in erster Linie diese
Vertragsbestimmungen.
1.3. Soweit ST Flüge oder Mietwagen zur Buchung anbietet, ist ST
ausschließlich Vermittler dieser Leistungen, es sei denn, dass nach
den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB der Anschein erweckt wird,
dass ST vertraglich vorgesehene Leistungen als eigene Leistungen
erbringt.
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Mit der Buchung bietet der Kunde ST den Abschluss des
Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind diese
Vertragsbestimmungen, die Beschreibung des Ferienobjekts, die
Ortsbeschreibung, die „Allgemeine Leistungsbeschreibung" unter dem
Link
2.2. Die Eigentümer der Ferienobjekte sind von ST nicht
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages
abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von ST
hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts
stehen.
2.3. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen
Buchungen bestätigt ST den Eingang der Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg.
2.4. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von
ST zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird ST dem Kunden eine
schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist ST nicht
verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7
Werktage vor Belegungsbeginn erfolgt.
3. Bezahlung
3.1. Nach Vertragsabschluss und gegen vorherige Aushändigung des
Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor
Belegungsbeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist.
3.2. Soweit ST zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und
in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne
vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug
des Ferienobjekts, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
3.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist ST
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten
und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. dieser
Bedingungen zu belasten.
4. Kaution
4.1. ST selbst erhebt keine Kaution. Soweit einzelne Eigentümer eine
Kaution fordern, ist dies in der Objektbeschreibung angegeben und in
der Buchungsbestätigung bezeichnet.
4.2. Eine danach vereinbarte Kaution ist ausschließlich an den
Eigentümer vor Ort in EURO bar zu bezahlen.
4.3. Ein Kautionsverhältnis mit ST wird nicht begründet. Etwaige
Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution richten sich demnach
ausschließlich gegen den Eigentümer.
4.4. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur
Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen
Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum
Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf.
nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.
5. Leistungspflichten von ST und Leistungsänderungen
5.1. Die von ST geschuldete vertragliche Leistung besteht in der
Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der
Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen
Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und
Erläuterungen auf den Internetseiten, bzw. der Beschreibung des
Ferienobjekts und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese
dem Kunden bei Vertragsabschluss vorlagen.
5.2. Von der Leistungspflicht von ST nicht umfasst sind,
ausgenommen soweit diesbezüglich seitens ST Aufklärungs-, Hinweis-
oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle
Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und
den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung
des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
5.3. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Ausstattungsmerkmale
des Ferienobjekts von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der
Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von ST nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Ferienobjekts nicht
beeinträchtigen.
5.4. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und
Ausstattungen des Ferienobjekts sind grundsätzlich zulässig.
5.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.6. ST ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu
informieren.
5.7. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung,
bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts, ist der Kunde
berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung
eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn ST
in der Lage ist, ein solche solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus
ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung von ST über die Änderung dieser gegenüber
geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) /Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ST unter der nachstehend
angegebenen Anschrift zu erklären werden. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den
Aufenthalt nicht an, so verliert ST den Anspruch auf den Preis.
Stattdessen kann ST, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist
oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Objektpreis verlangen.
6.3. ST hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h.
unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Objektpreis pauschaliert und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und die gewöhnlich
mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt. Die
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bei einem Rücktritt bis 91 Tage vor Belegungsbeginn € 50,-
b) Bei einem Rücktritt vom 90. Tag bis 61 Tage vor
Belegungsbeginn 25% des Gesamtpreises
c) Vom 60. Tag 35. Tage vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
d) Bei einem Rücktritt vom 34. bis zum 1. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises
e) Bei einem Rücktritt ab am Anreisetag und bei Nichtanreise
90% des Gesamtpreises.
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ST nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Scha-
den entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6.5. ST behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist ST
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung des Ferienobjekts konkret zu beziffern und zu belegen.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, des Ferienobjekts,
der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung)
besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des
Kunden dennoch vorgenommen, kann ST bis zu den bei den Rücktrittskosten
genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein
Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Vertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort festgelegten Bedingungen und
gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teile davon,
die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig,
nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten
Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.
B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er
keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. ST wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentü-
mer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn
einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entge-
genstehen.
9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden
9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur
Mängelanzeige ist bei Verträgen mit ST wie folgt konkretisiert:
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der
örtlichen Vertretung von ST anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten
der Vertretung von ST wird der Kunde spätestens mit Übersendung
der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung
nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich
direkt gegenüber ST unter der nachstehend angegebenen Anschrift
anzuzeigen.
9.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem
Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.3. Beauftragte von ST und Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt
und von ST nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche
gegen ST anzuerkennen.
9.4. Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe
gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen
Mangels aus wichtigem, ST erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ST oder, soweit vorhanden und
vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten, eine
ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen
lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es
nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ST oder ihren
Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt
wird.
10. Besondere Obliegenheiten des Kunden
10.1. Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen
Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist ST,
unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine
zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung
zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich
das Objekt zu verlassen.
10.2. Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der
vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden
und die einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine
Übernachtung einschließen sind dem Beauftragten von ST anzuzeigen.
Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besu-
che objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung
in Ziffer 11.1 entsprechend.
10.3. Auf Verlangen von ST, bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug
des Ferienobjekts eine Besichtigung und Kontrolle des Ferienobjekts
und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenen-
falls in einem Protokoll fest zu halten. Der Kunde ist mit Ansprüchen
auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer
solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch
nicht gerügt wurden.
10.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt
pfleglich zu behandeln, und ST, dem Eigentümer oder dem örtlichen
Beauftragten von ST alle Schäden und Mängel während der Bele-
gungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für
Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und
solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich
hält.
10.5. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar
des Ferienobjekts gilt, dass eine unterlassene Anzeige seiner Nach-
weispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise festgestellte
Schäden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden
oder zu vertreten sind.
10.6. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu
halten.
10.7. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise
bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im
Ferienobjekts ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt worden genau zu
befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in
technische Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere die Elektroinstallation,
die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte,
Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen
ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzu-
nehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung
verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch
mit seinen Mitreisenden.
10.8. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften,
insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung
zu beachten.
10.9. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des
Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen
ist. Eine eventuell im Preis enthalten End-Reinigung enthält
nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes,
des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte;
diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen
werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten
von ST die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu
entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung
werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen,
die sich aus vorstehenden Regelungen zu
Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten
von ST bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution
verrechnet werden.
10.10. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von ST
mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau
anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können
eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch ST rechtfertigen.
11. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
11.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag um 15:00 Uhr, bzw. zu
dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden.
Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
11.2. ST teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf
Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht
nicht.
11.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall geltenden
Reiseunterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass
der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer
späteren Übergabe bereit ist.
11.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft
gehen zu seinen Lasten.
11.5. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist das Objekt
am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen und im vertragsgemäßen
Zustand zu übergeben.
12. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
12.1. ST oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich
bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag
nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine
Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer
Abmahnung von ST, deren Beauftragten oder des Eigentümers
nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist.
12.2. Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine
vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine
Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen
Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört
wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt
erheblich beschädigt wird.
12.3. Kündigt ST in diesen Fällen, so behält ST den Anspruch auf den
Gesamtpreis; ST muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ST aus einer
anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.
13. Beschränkung der Haftung
13.1. Die vertragliche Haftung von ST für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ST für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2. Die deliktische Haftung von ST für Sachschäden, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Gesamtpreis des Ferienobjekts für die vereinbarte Aufenthaltsdauer
beschränkt.
13.3. ST haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen),
wenn diese Leistungen in der Objektbeschreibung und der
Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht
Bestandteil der Leistungen von ST sind. ST haftet jedoch wenn und
insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ST ursächlich geworden
ist.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu
machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber ST
unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf
der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.2. Vertragliche Ansprüche des Kunden, soweit sie nicht auf
Körperschäden beruhen, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung des Ferienobjekts nach
dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden
und ST Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der
Kunde oder ST die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. ST wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Gemeinschaften, für die ST ihre Ferienobjekte anbietet, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
Belegungsbeginn unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller
Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die
Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht,
wenn ST schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ST findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das
gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen ST im Ausland für die
Haftung von ST dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet
wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art,
Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann ST nur an deren Sitz verklagen.
16.4. Für Klagen von ST gegen den Kunden ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner
des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ST vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag
zwischen dem Kunden und ST anzuwenden sind, etwas anderes
zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für
den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder
die entsprechenden deutschen Vorschriften.
----------------------------------------------------------------------------------
© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
RA Noll, Stuttgart, 2004 - 2007
-----------------------------------------------------------------------------------
Vertragspartner ist:
Firma: Sander Touristik GmbH
Geschäftsführer: Manfred Sander
Handelsregister: Amtsgericht Münster HRB 10835
Straße: Overbergstr. 2
PLZ / Ort: 48145 Münster
Telefon: 0251 / 13 13 90
Telefax: 13 13 950
Erweiterte Suche








