Reisetipps für Ihren Ferienhausurlaub auf Rügen
Kurabgabe Insel Rügen
Einige Orte auf der Insel Rügen sind als Kurorte, Erholungsorte oder Seebäder klassifiziert. Das bedeutet, sie erfüllen die dafür jeweils gesetzlich festgelegten Anforderungen im Hinblick auf ihren Erholungswert, das Klima und das Erscheinungsbild. Um den Erholungswert ihrer Gäste zu steigern erheben einige Orte eine Kurabgabe, die beispielsweise für Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten, öffentliche Freizeitanlagen oder auch ein kulturelles Rahmenprogramm verwendet werden. Sie haben daher auch zu allen Strände einen kostenlosen Zugang. Ebenfalls berechtigt Sie die Kurkarte zu verschiedenen, individuell je Ort angebotenen Freizeitbeschäftigungen, wie beispielsweise Führungen oder Kinderbetreuung, sowie zu ermäßigten Eintrittspreisen für Ausstellungen und Museen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Orte mit Kurabgaben auf der Insel Rügen im PDF zum Herunterladen - ohne Gewähr.
Hinweis: Kinder in Begleitung ihrer Eltern /Großeltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen ab einem Behinderungsgrad von 80 % sowie deren bestätigte Begleitperson (Vermerk "B" im Ausweis) sind von der Kurabgabe befreit. Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 0,50 € pro Tag zu entrichten (max. 12,50 € pro Jahr).


















